Platzlandwirte – die landwirtschaftliche Betreuung von Flugplätzen der Luftwaffe

Die Flugplätze der 30er Jahre waren in der Masse als Rasenplätze angelegt. Nur wenige Plätze verfügten über betonierte Start- und Landebahnen. Die Rollfelder bestanden meist aus Rasenflächen.  

Niederschlag und rege Flugtätigkeiten beanspruchten die Rollfelder und machten Instandhaltungsmaßnahmen in Form von landwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich.

Um dieser Aufgabe nachzukommen erfolgte der Einsatz landwirtschaftlichen Personals bei den Fliegerhorstkommandanturen. In der Verantwortung stand zunächst der Platzlandwirt, dem weitere Vorarbeiter, Bulldogfahrer, Beifahrer und landwirtschaftliche Arbeiter unterstanden.

Als Platzlandwirte sollten Landwirte oder Gutsbeamte mit fünfjähriger praktischer Erfahrung ernannt werden. Landwirtschaftliche Arbeiter mit 3 – 4-jähriger Erfahrung kamen als Vorarbeiter und zivile Schlepperführer als Bulldogfahrer in Frage.

Der wachsende Bedarf an landwirtschaftlichem Personal aufgrund der zu bewirtschaftenden Flugplätze in den besetzten Gebieten machte es notwendig auch bereits aktive Soldaten in die landwirtschaftliche Tätigkeit zu kommandieren. Dabei sollten als Platzlandwirte vornehmlich Feldwebel und Unteroffiziere, als Vorarbeiter Unteroffiziere und Gefreite und als Bulldogfahrer Gefreite und Soldaten des niedrigsten Mannschaftsdienstgrades eingesetzt werden.

Die Platzlandwirte wurden zu Wehrmachtbeamten auf Kriegszeit (a.Kr.) ernannt, dabei in der Regel zu Regierungsinspektor a.Kr. oder Sekretär a.Kr. Im Fall des höheren Dienstes wurden Diplomlandwirte zu Regierungsräte a.Kr.

Je Luftgau bestanden zwei Stellen für Diplomlandwirte. Davon eine für den Gaulandwirt und eine für einen Sachbearbeiter. Das Reichsluftfahrtministerium (RLM) umfasste vier Stellen.

Quelle: Bundesarchiv RL 6/55

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert